Die Staatsregierung hat am Dienstag (4.10.) das Sächsische Biodiversitätsprogramm »Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!« beschlossen. Das Programm hat das Ziel, den signifikanten Rückgang der Artenvielfalt und Verlust von Lebensräumen zu stoppen und biologische Vielfalt in Sachsen wiederherzustellen, wo erforderlich.
Das Programm entwickelt das Biodiversitätsprogramm aus dem Jahr 2009 weiter und erfüllt das Ziel des sächsischen Koalitionsvertrags, Maßnahmen gegen Artensterben und Lebensraumverlust zu intensivieren. Zudem ist das Handlungskonzept Insektenvielfalt Bestandteil des neuen Programms.
Umweltminister Wolfram Günther: »Artensterben und Lebensraumverlust haben ein atemberaubendes Tempo erreicht. Der Zustand von Arten und Lebensräumen ist bedrohlich. Wir müssen entschlossener handeln. Gegenüber 2009, als die Staatsregierung das erste Biodiversitätsprogramm beschloss, hat sich die Lage noch einmal deutlich verschärft. Heute sind bei den europäisch geschützten Biotopen und Arten mehr als 50 Prozent der Lebensraumtypen und deutlich mehr als 40 Prozent der Arten stärker gefährdet als 2009. Deswegen haben wir ein neues, ehrgeiziges Programm erarbeitet. Ehrgeizig deshalb, weil wir bis 2030 die Trendwende erreicht haben wollen.
Das Biodiversitätsprogramm ist das strategische Dach für alle unsere Aktivitäten, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu mehren. Und es ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der zugrundliegenden Förderrichtlinien. Hier haben wir seit Beginn dieser Legislatur deutlich mehr Geld in die Hand genommen.
Der Schutz von Vögeln, Kleinsäugern, Insekten, Pflanzen oder Biotopen braucht ein klares Bekenntnis der Staatsregierung und er braucht eine finanzielle Ausstattung, die eine echte Verbesserung der Artenvielfalt und der Lebensräume bringt.
Wir brauchen Biodiversität für Lebensqualität und Wohlstand. Die abnehmende Zahl von Insekten etwa bedroht die Erträge in der Landwirtschaft. Umgekehrt dienen intakte, vitale Auen dem Hochwasserschutz und der Wasserverfügbarkeit und zahlen sich damit auch volkswirtschaftlich aus. Dasselbe gilt für artenreiche Mischwälder. Die Wiederherstellung von Mooren ist Klimaschutz, und Klimaschutz ist Wohlstandssicherung.
Schutz allein in isolierten, klar eingegrenzten Schutzgebieten reicht nicht aus, um zu Verbesserungen zu kommen. Der Schutzgedanke muss in alle Formen der Landnutzung integriert werden. Mein Dank geht an alle Stellen, an Verbände und Institutionen, die sich in das Sächsische Biodiversitätsprogramm eingebracht haben.«
Das Biodiversitätsprogramm umfasst 34 Ziele zur angestrebten Qualität der biologischen Vielfalt sowie 267 Handlungsziele, mit denen diese erreicht werden sollen. 159 Handlungsziele liegen in der Zuständigkeit der Ressorts der Staatsregierung und ihrer Geschäftsbereiche. Die Mehrzahl der Handlungsziele haben einen kurzfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2024. Das Programm definiert daneben Perspektiven bis 2030 und 2050.
Schlüsselvorhaben sind:
• »Natura 2000«-Flächen unter anderem durch Schwerpunkt-Naturschutzstationen stärken
• Biotopverbünde durch gezieltes Handeln auf landeseigenen Liegenschaften unterstützen
• Zulassen von Wildnisgebieten und Prozessschutz
• spezielle Hilfe für wildlebende Arten in besonderer Verantwortung des Freistaates
• das Leitprojekt Stadtnatur.
Bereits im Jahr 2030 soll die Trendumkehr hin zu einer positiven Entwicklung der Biodiversität nachweisen. Bis 2050 sollen alle Schutzgüter günstige Erhaltungszustände aufweisen.
Entsprechend dem Ansatz, die Aktivitäten aller relevanten Handelnden zusammenzuführen und zu vernetzen, sind auch Handlungsziele von nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren nachrichtlich aufgeführt. Sie sind das Ergebnis einer Öffentlichkeitsbeteiligung zum Biodiversitätsprogramm: Im Sommer 2021 waren Verbände, Forschungseinrichtungen, Naturschutzstationen und andere relevante Einrichtungen in die Programmerstellung einbezogen worden. Ihre Hinweise zu Prioritäten und Inhalten sowie eigene Beiträge der Einrichtungen sind in das Biodiversitätsprogramm eingeflossen.
Das Programm erstreckt sich auf folgende zwölf Handlungsfelder:
I Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume
II Erhaltung genetischer Vielfalt
III Flächensicherung, Schutzgebiete, Natura 2000, Prozessschutz
IV Biotopverbund
V Wiederherstellung von Ökosystemen, Schutz von Wasser und Boden,
VI Landwirtschaft
VII Forstwirtschaft
VIII Jagd und Fischerei
IX Klimaschutz, Energie- und Rohstoffgewinnung
X Stadtgrün, Wohnen, Gewerbe und Verkehr
XI Wissen, Kommunikation, Beteiligung
XII Rechtliche, strategische, administrative Grundlagen, Akteure, Finanzierung
Das Sächsische Biodiversitätsprogramm »Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!« ist ab sofort unter https://lsnq.de/dt abrufbar. In den Jahren 2026 und 2031 wird das SMEKUL über das Erreichen der Qualitäts- und Handlungsziele berichten.