In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat Oktober hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt nachzukommen. In einem laufenden Verfahren zum Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten übersendet sie mit Gründen versehene Stellungnahmen, die zweite Stufe in Vertragsverletzungsverfahren. Es ist Aufgabe der Europäische Kommission, die korrekte Anwendung von EU-Recht durch die EU-Mitgliedstaaten zu überwachen.
Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Ergreift Deutschland binnen zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Im Bereich Umweltschutz fordert die Kommission Deutschland auf, den Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten erheblich zu verbessern und damit seinen Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) nachzukommen. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU-Länder sind verpflichtet, wichtige Lebensraumtypen und Arten zu schützen und in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren. Im europäischen Grünen Deal und in der EU-Biodiversitätsstrategie wird gefordert, dass dem Verlust der Artenvielfalt in der EU durch die Verbesserung und die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands beschädigter Ökosysteme Einhalt zu gebieten ist.
Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung insbesondere zweier Lebensräume – nämlich Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen –, die sich in Deutschland in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, zu verhindern. Die beiden Lebensraumtypen spielen eine wichtige Rolle für bestäubende Insekten, Bienen und Schmetterlinge und werden im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren in Naturschutzgebieten wurden diese Lebensraumtypen in den letzten Jahren in mehreren geschützten Gebieten immer kleiner oder sind ganz verschwunden. Deutschland stellt außerdem keinen ausreichenden Rechtsschutz für diese Lebensraumtypen sicher.
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland